In unserem Team aus Ärztin,
Hebamme und Arzthelferinnen bieten wir Ihnen ein Betreuungskonzept
für Ihre Schwangerschaft an.
Neben den Routineuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien
können Sie verschiedene Wahlleistungen zusätzlich in Anspruch
nehmen.
Ultraschalluntersuchungen
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind im Schwangerschaftsverlauf drei
Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Bei Verdacht auf Fehlbildungen
oder Entwicklungsstörungen werden auch zusätzliche
Ultraschalluntersuchungen von der Krankenkasse übernommen.
Die Kosten für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, die von
vielen werdenden Eltern als zusätzliche Sicherheit gewünscht
werden, im Sinne
der Krankenkasse aber nicht notwendig sind, müssen selbst getragen
werden.
Toxoplasmose
Im Blut der werdenden Mutter können Antikörper gegen
Toxoplasmose bestimmt werden. Wenn Antikörper gefunden werden,
sind Sie und Ihr Baby vor einer Infektion geschützt. Falls keine
Antikörper nachgewiesen werden können, sollten Sie besonders
vorsichtig sein z.B. beim Verzehr von Fleisch, bei Katzenkontakt, bei
der Küchenhygiene oder Gartenarbeit.
Im Verlauf der Schwangerschaft sollte der Test nach ca. 8 Wochen erneut
kontrolliert werden, falls dabei ein Antikörper-Anstieg gefunden
wird, kann durch Medikamente einer Infektion des Babys vorgebeugt
werden.
Ringelröteln (Parvovirus B 19)
Auch hier können Antikörper im Blut der Mutter nachgewiesen
werden, wenn ein Immunschutz vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist,
sollten Sie sich bei Ringelröteln-Infektionen in Ihrer Umgebung
erneut untersuchen lassen. Falls dabei ein Antiköper-Anstieg
nachgewiesen werden sollte, wird Ihr Baby intensiv mithilfe von
Ultraschalluntersuchungen überwacht und bei Verdacht auf eine
Infektion weitere Maßnahmen getroffen.
Ersttrimesterscreening
Dieser meist in der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführte Test
liefert eine Risikoberechnung für das Down-Syndrom sowie 2 andere
seltene Chromosomenveränderungen (Trisomie 13, Trisomie 18).
Der Test ist hilfreich, um sich für oder gegen weitergehende
Untersuchungen zu entscheiden. Wir beraten Sie gerne dazu.
3-D-Ultraschall
Mit dieser Technik kann in der 14. bis 16. Schwangerschaftswoche das
ganze Kind gezeigt werden, zu einem
späteren Zeitpunkt (ca 25. bis 30. SSW) werden meist Gesicht und
Oberkörper dargestellt. Auf diese Weise können
zusätzlich zum herkömmlichen Ultraschall beispielsweise
Gesichtsfehlbildungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.
Die Qualität der Bilder hängt entscheidend ab von der Lage
des Kindes und des Mutterkuchens sowie der mütterlichen
Bauchdecke.