Im Rahmen der
Mutterschaftsrichtlinien gehören folgende Untersuchungen zum
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen:
- Feststellung der Schwangerschaft sowie Blutuntersuchungen (Blutgruppe, Antikörper, Rötelntiter,
Lues, Hepatitis B, ggf. HIV), Chlamydientest
- bis zur 32. Schwangerschaftswoche 4-wöchentliche Untersuchung,
anschließend alle 2 Wochen, dabei erfolgen Kontrolle von
Blut, Urin, Blutdruck, Gewicht und Hören der kindlichen
Herztöne.
Folgende Ultraschalluntersuchungen sind vorgesehen:
09. - 12. SSW: Kontrolle von Scheitel-Steiß-Länge, Herzaktion, Kindsbewegungen
29. - 32. SSW: Kontrolle des kindlichen Wachstums. der Lage und der Fruchtwassermenge
Neben den Routineuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien
bieten wir Ihnen verschiedene zusätzliche Untersuchungen als
individuelle Gesundheitsleistung an.