(d.h. von den Krankenkassen gezahlte Leistung)
umfasst jährlich einmal
ab dem 20. Lebensjahr:
Zellabstrich vom Muttermund,
Tastuntersuchung des inneren Genitale
ab dem 30. Lebensjahr:
zusätzlich eine Tastuntersuchung der Brust
ab dem 36. Lebensjahr: jährliche Inspektion und Tastuntersuchung von Genitale und Brust, alle 3 Jahre Zellabstrich und HPV-Abstrich
ab dem 50. Lebensjahr:
zusätzlich Test auf
okkultes Blut im Stuhl sowie Mammografie-Screening (alle 2 Jahre) bis 69 Jahre.
Ab dem 56.Lebensjahr haben Männer und Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung
von Darmkrebs mit einem Zeitabstand von 10 Jahren bei einem dafür zugelassenen Internisten (Überweisung).
Entscheidet sich der Patient gegen die Durchführung einer Darmspiegelung, hat er Anspruch, jedes 2. Jahr
einen Stuhltest durchführen zu lassen.